Aktu­ell geför­derte Projekte

Aktu­ell geför­derte Projekte

Für die nach­fol­gend auf­ge­führ­ten Pro­jekte erhält die Gemein­nüt­zige GmbH Natur­be­wah­rung Ost­erz­ge­birge För­der­mit­tel von Vor­ha­ben nach der Richt­li­nie des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Umwelt und Land­wirt­schaft für die För­de­rung von Maß­nah­men zur Siche­rung der natür­li­chen bio­lo­gi­schen Viel­falt und des natür­li­chen bio­lo­gi­schen Erbes im Frei­staat Sach­sen (För­der­richt­li­nie Natür­li­ches Erbe – RL NE/​2014) vom 15.12.2014.

Maß­nahme: In-situ Manage­ment des in Sach­sen vom Aus­ster­ben bedroh­ten Enzi­ans (Gen­ti­alella lute­s­cens) (Maß­nahme-Zeit­raum: 2022 bis 2025)

Die Gemein­nüt­zige GmbH ist, unter Feder­füh­rung des Lan­des­ver­ban­des Säch­si­scher Hei­mat­schutz e.V., für die Pflege und Instand­set­zung der Pro­jekt­flä­chen sowie die Vor­be­rei­tung der Aus­saats­tel­len verantwortlich.

Maß­nah­men zur Siche­rung der bio­lo­gi­schen Viel­falt und Popu­la­ti­ons­stüt­zung von aus­ge­wähl­ten Arten in den Natur­schutz­ge­bie­ten „Gei­sin­g­berg“ sowie „Grenz­wie­sen Fürs­tenau und Fürs­ten­walde“ (Maß­nahme-Zeit­raum: 2019 bis 2021)

Mit dem Arten­hilfs­pro­jekt soll der Abwärts­trend der bio­lo­gi­schen Viel­falt in Sachen gestoppt wer­den. Ziel des Pro­jek­tes ist es, im Ost­erz­ge­birge vom Aus­ster­ben bedrohte Arten in ihrer vor­han­de­nen Popu­la­tion zu sta­bi­li­sie­ren bzw. aus­zu­brei­ten sowie bereits erlo­schene Vor­kom­men die­ser gefähr­de­ten Arten wie­der­her­zu­stel­len. Fol­gende Arten sind Bestand­teil der Maß­nah­men: Echte Arnika, Feuer-Lilie, Busch-Nelke, Troll-Blume, Berg-Klee und das Statt­li­che Kna­ben­kraut. Von letz­te­rer Art wer­den Dia­spo­ren aus­ge­streut. Die übri­gen Arten wer­den im Bota­ni­schen Gar­ten Schel­ler­hau sowie einem wei­te­ren Gar­ten der Region ange­zo­gen. Sind die Pflänz­chen aus­rei­chend vital, erfolgt die (Wieder-)Ansiedlung an geeig­ne­ten Orten.

Bio­top­sa­nie­rung durch Mahd in der Gemar­kung Schel­ler­hau (Zeit­raum: 30.04.2018 bis 31.10.2019)

Die Maß­nah­me­flä­che befin­det sich in der Nähe des Post­tei­ches Schel­ler­hau. Dabei han­delt es sich um Nass­wie­sen der Bio­top­ty­pen Nie­der­moor und Sumpf, Bin­sen- und Schach­tel­halm­sumpf, Stau­den­flu­ren feuch­ter Stand­orte sowie klein­flä­chig auch Borst­gras­ra­sen. Vor eini­gen Jah­ren wur­den hier noch Orchi­deen (Breit­blätt­ri­ges Kna­ben­kraut) und Wald­läu­se­kraut nach­ge­wie­sen. Die Flä­che ist gekenn­zeich­net von extre­mer Nässe. Aus die­sem Grund fand sich hier­für bis­her kein Bewirt­schaf­ter. Mit finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung durch die För­der­richt­li­nie Natür­li­ches Erbe – RL NE/​2014 wurde es mög­lich, eine erst­ein­rich­tende Mahd durch­zu­füh­ren. Die Mahd erfolgte über­wie­gend mit Motor­sen­sen, teil­weise mit Ein­achs­mä­her. Die Grün­mas­sen wur­den von Hand beräumt. Zuvor wur­den wegen der lang­jäh­ri­gen Bra­che bereits ein­set­zende Ver­bu­schun­gen beseitigt.

Bio­top­sa­nie­rung durch Ent­bu­schung und erst­ein­rich­tende Mahd in Zinn­wald-Geor­gen­feld (Zeit­raum: 27.04.2018 bis 30.11.2019)

Die Gemar­kun­gen Zinn­wald und Geor­gen­feld beher­ber­gen zahl­rei­che Lebens­raum­ty­pen nach Anhang I der FFH-Richt­li­nie. Dazu gehö­ren Berg-Mäh­wie­sen sowie arten­rei­che Borst­gras­ra­sen. Dar­über hin­aus kom­men hier zahl­rei­che Feucht­wie­sen mit sel­te­nen geschütz­ten Pflan­zen­ar­ten vor. Der För­der­ver­ein für die Natur des Ost­erz­ge­bir­ges erwarb vor weni­gen Jah­ren eine sol­che Flä­che. Lei­der lag diese bereits zuvor meh­rere Jahr­zehnte brach. Ziel der Maß­nahme sollte sein, diese durch Ent­bu­schung und erst­ein­rich­tende Mahd wie­der in ihren ursprüng­li­chen Zustand zu ver­set­zen. Beson­de­res Augen­merk wurde auf die Relikte feuch­ter Borst­gras­ra­sen gelegt. Diese sol­len sich zukünf­tig wie­der ausbreiten.

Zustand der Flä­che vor Beginn der Maßnahme
Zustand der Flä­che nach Abschluss der Maßnahme

Bio­top­sa­nie­rung durch Mahd in der Gemar­kung Gei­sing (Zeit­raum: 27.04.2018 bis 31.10.2019)

Diese Pfle­ge­flä­che befin­det sich im Natur­schutz­gebiet „Grenz­wie­sen Fürs­tenau und Fürs­ten­walde“. Die Mahd einer brach­lie­gen­den Nass­wiese mit Relik­ten von Über­gangs- und Schwing­ra­sen­moor dient ins­be­son­dere dem Erhalt eines Vor­kom­mens des Breit­blätt­ri­gen Kna­ben­krau­tes. Nach mehr­jäh­ri­ger Nut­zungs­pause ist diese Orchi­deen­art in ihrem Bestand stark gefähr­det. Nach der erst­ein­rich­ten­den Mahd im Jahr 2019 ist geplant, in einem wei­te­ren Schritt die sich aus­brei­ten­den Wei­den­ge­bü­sche zu redu­zie­ren, um die Lebens­raum­be­din­gun­gen für Wie­sen­brü­ter zu verbessern.