Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge
In dem Bemühen, Natur und Kultur des Osterzgebirges und seiner angrenzenden Gebiete zu schützen und die Tier und Pflanzenwelt sowie die natürlichen Lebensgrundlagen kommenden Generationen nachhaltig zu erhalten, errichtete der Förderverein für die Natur des Osterzgebirges e. V. im Oktober 2007 die Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge als treuhänderische Stiftung der Bürgerstiftung Dresden.
Förderschwerpunkte sind momentan Landschaftspflegemaßnahmen im Osterzgebirge, Unterstützung des Botanischen Gartens in Schellerhau und des Naturschutzgebietes Georgenfelder Hochmoor in Zinnwald.
Stiftungstradition
Am Anfang stand die Idee, die Natur und Kultur des Osterzgebirges nachhaltig zu erhalten und zu fördern.
Mit den Möglichkeiten des Fördervereins für die Natur des Osterzgebirges e. V. war das über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Vereine müssen ihr Geld zweckgebunden innerhalb von zwei Jahren ausgeben. Eine Stiftung ist viel nachhaltiger. Sie ist langlebig, da sie ihr Kapital nie aufzehrt, sondern erhält und ihren Stiftungszweck erfüllt, indem sie nur die Zinsen ihres Stiftungsvermögens dafür einsetzt.
Die älteste, noch existierende Stiftung Deutschlands wurde bereits vor 950 n. Chr. zum Wohle von Armen, Kranken, Witwen und Waisen gegründet. Es ist die Hospital-Stiftung in Wemding im bayerischen Schwaben.
Die Stiftungstradition in Sachsen ist ebenfalls sehr alt. Waren es zu Anfang noch vermögende Fürsten und die Kirche, die Stiftungen errichteten, gründeten im 18. und 19. Jahrhundert immer mehr Bürger eine Stiftung zu den verschiedensten Zwecken.
Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge eine treuhänderische Stiftung der Bürgerstiftung Dresden ist. Stifter ist der Förderverein für die Natur des Osterzgebirges e. V., der sich schon lange für den Erhalt der Natur und Kulturlandschaft des Osterzgebirges über Ländergrenzen hinweg engagiert. Die Stiftung soll helfen, diese Ziele noch viele Jahre zu verfolgen.
Die Stiftung ist gemeinnützig und damit steuerbegünstigt.
Werden Sie Zustifter und fördern Sie das Anliegen der Naturbewahrung durch eine Zustiftung.
Grundsätze und Inhalte
Zweck der Stiftung ist die Bewahrung der Natur- und Kulturlandschaft des Osterzgebirges über Ländergrenzen hinweg.
Das geschieht insbesondere durch:
- die Förderung, Anregung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz seltener oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten und die Pflege ökologisch wertvoller Flächen;
- die Aufklärung und Information einer breiten Öffentlichkeit über die hohe ökologische Wertigkeit des Osterzgebirges in Europa und über die Ziele der Biotop- und Landschaftspflege;
- die Förderung von Kunst und Kultur des Osterzgebirges in Zusammenhang mit der Bewahrung der Natur- und Kulturlandschaft;
- die Unterstützung der Erhaltung und Pflege einer ökologisch intakten Kulturlandschaft in all ihren Formen;
- die Förderung des Botanischen Gartens Schellerhau und des Naturschutzgebietes Georgenfelder Hochmoor und anderer Einrichtungen ähnlicher Art;
- die Förderung der wissenschaftlichen Arbeit im Osterzgebirge.
Download: Satzung der Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge (PDF)
Auch Sie können die Stiftung dabei unterstützen. Helfen Sie mit und engagieren Sie sich als Spender, Zustifter oder Kooperationspartner.
Organisation
Die Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge ist eine treuhänderische Stiftung. Das heißt, sie ist rechtlich nicht selbstständig, sondern wird von einem Treuhänder – der Bürgerstiftung Dresden – verwaltet.
Da eine Stiftung nur von den Kapitalzinsen lebt, braucht man natürlich viel Kapital um Zinsen zu erzielen und dieses Geld für den guten Zweck einzusetzen.
Das Stiftungsvermögen der Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge beläuft sich momentan auf 50.000 Euro. Ziel ist es, durch Spenden, Zustiftungen und andere Formen der Unterstützung, die Stiftung kontinuierlich wachsen zu lassen. Nur so ist eine wirksame Arbeit für das Osterzgebirge möglich.
Über die Vergabe der Stiftungsgelder und die Projekte der Stiftung entscheidet der ehrenamtliche Stiftungsrat. Die momentanen Stiftungsratsmitglieder sind:
Vorsitzender
Dietmar Holz
Referatsleiter Forsthoheit im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Stiftungsratsmitglied
Detlef Uhlig
Referatsleiter Naturschutz im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Die Bürgerstiftung Dresden als Treuhänder ist vor allem für die Verwaltung des Vermögens und die Kontrolle des satzungsgemäßen gemeinnützigen Mitteleinsatzes zuständig.
Geschäftsführerin der Bürgerstiftung Dresden
Katrin Sachs
Geschäftsführerin der Bürgerstiftung Dresden
Der Treuhänder
Die Bürgerstiftung Dresden ist eine unabhängige, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger. Sie wurde am 13. Januar 1999 gegründet.
Ihr Anliegen ist es, Menschen zusammenzuführen, die sich für ihre Stadt einsetzen und Mitverantwortung übernehmen wollen: mit Ideen, mit Engagement und letztendlich auch mit dem notwendigen Geld, um aus einer guten Idee ein erfolgreiches Projekt zu machen.
Die Stiftung versteht sich als Impulsgeberin, Moderatorin, Beraterin, Förderin und Unterstützerin von Initiativen, die durch bürgerschaftliches Engagement getragen werden. Sie sieht ihr Wirken als Teil einer konzertierten Aktion von Bürgern, Unternehmen und kommunalen Verantwortungsträgern zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Gemeinwesens.
Für ihre beispielhafte Arbeit wurde der Bürgerstiftung Dresden im Jahre 2003 der Deutsche Stifterpreis, die höchste Auszeichnung des nationalen Stiftungswesens, verliehen.
www.buergerstiftung-dresden.de
Zustifter: Sehen Sie Ihrem Geld beim Wachsen zu!
Wenn Sie die Natur und Kultur des Osterzgebirges auf lange Sicht unterstützen möchten, sind Sie hier genau richtig. Die gemeinnützige Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge wurde gegründet, um die wichtige Naturschutzarbeit, aber auch die Pflege unserer Kulturlandschaft über Jahrzehnte sicherzustellen.
Mit einem Betrag ab 750 € können Sie Zustifter werden. Dieses Geld wird nicht, wie beim Verein oder bei einer Spende, sofort eingesetzt und verbraucht, sondern wandert in das Stiftungsvermögen, wo es gut angelegt Zinsen bringt.
Damit Sie Ihre Zustiftung wachsen sehen, haben wir uns etwas Besonderes ausgedacht. Für jede Zustiftung in Höhe von 750 € pflanzen wir einen Baum in unserem Stifterwald, durch den ein Wanderweg führt. So können Sie sogar zusehen, wie sich Ihre Stiftung vermehrt und zu einem kräftigen Baum heranwächst. Das schöne dabei ist: Sie helfen der Umwelt gleich doppelt – denn der Baum ist gleichzeitig gelebter Klimaschutz und die Zinsen Ihrer Stiftung werden über Jahrzehnte in wichtige Projekte im Osterzgebirge fließen.
Überweisen Sie einfach den Betrag über 750 € mit dem Stichwort „Stifterwald zustiften“ auf das Stiftungs-Spendenkonto
IBAN: DE39 8502 0086 0608 6938 74
BIC: HYVEDEMM496
Bei: UniCredit Bank – HypoVereinsbank
Inhaber: Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge
Vielleicht möchten Sie auch das Geld für eine Zustiftung in drei Jahren ansparen. Kein Problem: Überweisen Sie die Summe einfach jährlich mit dem Hinweis „Stifterwald Zustiftung ansparen“. Wir pflanzen Ihren Baum, wenn die Zustiftung in Höhe von 750 € nach drei Jahren erreicht ist.
Erbschaften: ein Testament für die Bewahrung Ihrer Heimat!
Stiftungen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das bedeutet: Wenn Sie der Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge eine Zuwendung oder ein Erbe überlassen, dann dient dieser Betrag nur dem Stiftungszweck. Ein solcher Schritt will aber wohlbedacht sein.
Viele Stifter möchten an ihren Werken lieber zu Lebzeiten teilhaben. Das können Sie natürlich bei uns. Mit einer Zustiftung legen Sie sozusagen den Grundstein, und wenn Sie uns in Ihrem Testament bedenken wollen, ist dies allein ihre Entscheidung.
Wir freuen uns, wenn Sie uns in diese wichtige Lebensentscheidung einbeziehen möchten. Eine qualifizierte Beratung dazu sollte aber ein Notar oder Steuerberater durchführen.
Fakt ist, dass Sie in jedem Kalenderjahr bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens stiften oder spenden und diesen Betrag steuermindernd geltend machen können. Zusätzlich können Sie bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren steuermindernd ansetzen, wenn das Geld als Zustiftung in eine Stiftung fließt.
Auch wenn Sie geerbt haben und innerhalb von zwei Jahren einen Betrag an die Stiftung Naturbewahrung Osterzgebirge stiften, dann wird dieser Betrag rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit. Gibt es weder Familie noch Testament, so fällt das Erbe an den Staat.